Preise signalisieren Werte. Das gilt oben wie unten.

Prof. Dr. Hermann Simon (*1947), deutscher Wirtschaftsprofessor, Buchautor und Kolumnist im Manager Magazin

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Kosten

Die Gebühren und Auslagen, die der Anwalt in Rechnung stellt, sind grundsätzlich durch das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG) geregelt.

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Somit wird die Vergütung im gerichtlichen Verfahren nach den Gebühren des RVG berechnet. Entscheidend ist entweder die Höhe des Streitwertes oder ein im RVG festgelegter Gebührenrahmen.

Jedoch stehen für die Vergütung unserer Tätigkeiten grundsätzlich drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Die Berechnung nach Stundensätzen (vor allem empfehlenswert im außergerichtlichen Bereich).*

  • Eine Abrechnung nach Pauschalen (verbindliche Honorarvereinbarung).*

  • Eine Abrechnung nach den Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

*Soweit diese sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen sind und eine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Gern teilen wir auch vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten für Ihren persönlichen Fall mit.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir auf Wunsch die Korrespondenz zur Erlangung einer Deckungszusage für die Vertretung.

Sofern persönliche Voraussetzungen vorliegen, beantragen wir für Sie eine Beratungskosten- oder Prozesskostenhilfe.

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