Bei schweren Verletzungen oder Unsicherheit, ob es sich um eine schwere Verletzung handelt, rufen Sie am besten einen Krankenwagen. Es können auch innerliche Verletzungen oder eine Gehirnerschütterung vorliegen. Außerdem ist in diesem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Diese nimmt den Unfallhergang auf und die voraussichtliche Art der Verletzung, zum Beispiel, damit im Anschluss Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden können. Die Polizei sollte auch den Unfallhergang dokumentieren, wenn Sie planen anschließend einen Arzt aufzusuchen – beispielsweise wenn Sie nur geringfügig verletzt sind und ein Krankenwagen nicht notwendig scheint.